Regelungen für das gemeinschaftliche Verbringen von Heimtieren; Ermächtigung von Tierärztinnen und Tierärzten im Landkreis Augsburg
Das Landratsamt Augsburg erlässt
nach den Verordnungen (EU) Nr. 2016/429 und 576/2013 zur Ermächtigung von
Tierärztinnen und Tierärzten im Landkreis Augsburg Allgemeinverfügung
