Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erreichbarkeit eines Internetauftritts für alle Menschen ist eine Aufgabe, der der Markt Biberbach mit hohem Verantwortungsbewusstsein nachkommen möchte. Die Optimierung der Webseite im Hinblick auf Zugänglichkeit und Bedienerfreundlichkeit ist ein dauerhafter Prozess, den wir sehr ernst nehmen und konsequent vorantreiben.

Der Internetauftritt der Marktgemeinde Biberbach (https://www.biberbach.de) erfüllt grundsätzlich die Vorgaben einer barrierefreien Webseite. Grundlage hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie die Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayBITV).

Der Internetauftritt der Marktgemeinde Biberbach erfüllt im Wesentlichen folgende Standards:

  • Hoher Kontrast: Schrift, Grafik und Bedienelemente verfügen über ausreichende Farbkontraste.
  • Der Aufbau der Seiten ist nach einem einheitlichen Konzept mit genügend Weißraum realisiert.
  • Die Schriften sind ausreichend groß, die Schriftart ist gut lesbar.
  • Texte sind durchwegs als Text und nicht als Scan eingefügt.
  • Auf die Verwendung von blinkenden Elementen wurde verzichtet.
  • Verwendet wurden Cascading Style Sheets, um Inhalt und Design voneinander zu trennen.
  • Erforderliche eingebettete Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen.
  • Auf Tabellen wird grundsätzlich verzichtet, wobei in Einzelfällen die Anwendung vorbehalten bleibt.
  • Alle Elemente sind ohne Maus erreichbar und mit der Tastatur steuerbar.
  • Die Position des Tastaturfokus ist deutlich hervorgehoben.

Bisher noch nicht barrierefreie Inhalte:·            

  • Verschiedene PDF-Dokumente

Ihre Feedback-Möglichkeit:
Sie können jederzeit per E-Mail Kontakt im Hinblick auf die Barrierefreiheit von https://www.biberbach.de mit uns aufnehmen. Richten Sie bitte Ihre Kontaktaufnahme per Mail an stefan.behringer@biberbach.de.

Durchsetzungsverfahren:Wir weisen auf die Möglichkeit hin, ein Schlichtungsverfahren bei der Bayerischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit einzuleiten (zum Beispiel dann, wenn die Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurden).

Biberbach, im November 2020
Stefan Behringer
Geschäftsleiter Markt Biberbach