Die Erreichbarkeit eines Internetauftritts für alle Menschen ist eine Aufgabe, der der Markt Biberbach mit hohem Verantwortungsbewusstsein nachkommen möchte. Die Optimierung der Webseite im Hinblick auf Zugänglichkeit und Bedienerfreundlichkeit ist ein dauerhafter Prozess, den wir sehr ernst nehmen und konsequent vorantreiben.
Der Internetauftritt der Marktgemeinde Biberbach (https://www.biberbach.de) erfüllt grundsätzlich die Vorgaben einer barrierefreien Webseite. Grundlage hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie die Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayBITV).
Der Internetauftritt der Marktgemeinde Biberbach erfüllt im Wesentlichen folgende Standards:
Bisher noch nicht barrierefreie Inhalte:·
Ihre Feedback-Möglichkeit:
Sie können jederzeit per E-Mail Kontakt im Hinblick auf die Barrierefreiheit von https://www.biberbach.de mit uns aufnehmen. Richten Sie bitte Ihre Kontaktaufnahme per Mail an stefan.behringer@biberbach.de.
Durchsetzungsverfahren:Wir weisen auf die Möglichkeit hin, ein Schlichtungsverfahren bei der Bayerischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit einzuleiten (zum Beispiel dann, wenn die Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurden).
Biberbach, im November 2020
Stefan Behringer
Geschäftsleiter Markt Biberbach