Bauleitplanungen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 “PV-Freiflächenanlage Fl.-Nr. 602/1 Biberbach”

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 “PV-Freiflächenanlage Fl.-Nr. 602/1 Biberbach”

Hier: Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Eintritt der Rechtskraft nach § 10 Abs. 3 BauGB

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Bekanntmachung der geänderten Planunterlagen und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 04.03.2024 bis 05.04.2024

Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Beschluss zur erneuten Auslegung GR-Sitzung 06.02.2024

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff EnWG Erneuerung der 110-kv-Freileitung Anlage 58001 (B5) Memmingen-Meitingen


Bauleitplanung Nr. 31 “Westlich der Fuggerstraße”

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Nr. 31 “Westlich der Fuggerstraße”

Hier: Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Eintritt der Rechtskraft nach § 10 Abs. 3 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 “Westlich der Fuggerstraße” (Entwurf)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss


Einbeziehungssatzung Nr. 29 “Flurnr. 123, Gemarkung Markt”

Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange/ Satzungsbeschluss GR-Sitzung 20.12.2022

Beteiligung am Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB vom 17.10.2022 bis einschließlich 18.11.2022

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.05.2022 bis einschließlich 06.07.2022


Bebauungsplan Nr. 27 “Alberthofen -Nord”


Bebauungsplan Nr. 23 „Steinbichl II“ OT Markt


Information zum Erwerb/ Verkauf von Bauplätzen in Albertshofen und in Markt

Die Satzungen sind nun rechtskräftig. Die Erschließungsplanungen (Straße, Kanal, Wasserversorgung usw.) laufen. Beide Baugebiete sollen mit einem Wärmenetz privater Anbieter versorgt werden.

Albertshofen

Bewerbungen für die Bauplätze in Albertshofen können von Interessenten nach Ermittlung der Bauplatzpreise voraussichtlich ab 15.01.2026 abgegeben werden. Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 folgendes beschlossen:

Der Gemeinderat Biberbach beschließt die Vergaberichtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im „freien Modell“ für das Baugebiet „Nr. 27 „Albertshofen Nord“ in analoger Anwendung der Vergaberichtlinien des Baugebietes „Peter-Dörfler-Str. II“ in Biberbach. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, bis 30.11.2025 die angefallenen Erschließungskosten zu ermitteln und dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Festlegung des Bauplatzpreises vorzulegen, damit im Gemeinderat im Dezember 2025 ein Beschluss diesbezüglich und über das In-Kraft-Treten der Vergaberichtlinien gefasst werden kann. Die Bewerbungen sollen vom 15.01.2026 bis 15.02.2026 (Eingangsdatum bei der Poststelle des Rathauses) eingereicht werden können. Der zeitliche Ablauf, die Vergabekriterien, das Bewerbungsformular und alle weiteren notwendigen Informationen sollen zeitnah, nach Festlegung des Bauplatzpreises in einer Dezember-Sitzung des Gemeinderates im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Die Bauwerber sollen darauf hingewiesen werden, dass die Lechwerke die Erschließung mit Strom erst bis Ende März 2026 fertigstellen werden. Es wird klargestellt, dass unvollständige Bewerbungen zurückgewiesen, bzw. nicht gewertet werden. Die Beibringung der Unterlagen muss vollumfänglich von den Bauwerbern erfolgen. Über die Vergabe der Bauplätze soll zeitnah in einer Sitzung im Februar entschieden werden. Die Bekanntgabe an die Bauwerber soll bis spätestens Ende Februar erfolgen.

Der Markt Biberbach wird hierüber alle Bürgerinnen und Bürger und Interessierten frühzeitig über Veröffentlichung im Amtsblatt und der Homepage informieren.

Derzeit eingehende Anfragen/ Bewerbungen können aus oben genannten Gründen somit nicht bearbeitet, beantwortet oder entgegengenommen werden!

Markt

Im Ortsteil Markt wird frühestens Mitte 2026 mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden. Die Gemeinde würde gerne eine Nahwärmenetz in Kooperation mit einem privaten Versorger mit einplanen. Hier sind die vertraglichen Voraussetzungen noch nicht geschaffen.

Der Markt Biberbach wird über den Fortgang alle Bürgerinnen und Bürger und Interessierten frühzeitig über Veröffentlichung im Amtsblatt und der Homepage informieren.


Einbeziehungssatzung Nr. 28 “Flurnr. 583/3, Gemarkung Biberbach”