Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg zur Aufhebung der
Ziffer 1 der Allgemeinverfügung vom 11.03.2021 und Ziffer 4 der
Allgemeinverfügung vom 04.02.2021 zum Schutz gegen die
Geflügelpest bezüglich Aufstallung von Geflügel und dem Verbot von
Ausstellungen, Börsen und Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher
Art von Geflügel
Das Landratsamt Augsburg erlässt
nach den Verordnungen (EU) Nr. 2016/429 und 576/2013 zur Ermächtigung von
Tierärztinnen und Tierärzten im Landkreis Augsburg Allgemeinverfügung
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachstehend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Die Internet-Veröffentlichung ersetzt nicht die öffentliche Bekanntmachung, die durch Bekanntmachung im Biberbacher Amtsblatt bzw. durch andere vorgeschriebene Bekanntmachungsformen erfolgt.