Existenzgründer

Das Finanzamt informiert

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Hierzu können Sie sich kostenlos vor Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung “ELSTER – Ihr Online-Finanzamt” registrieren. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs besteht die Möglichkeit unter der Rubrik “Formulare & Leistungen > Alle Formulare” den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer wird durch diese effiziente Übermittlungsmöglichkeit beschleunigt.

Informationen zum Thema Existenzgründung und Steuer erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter “Steuerinfos > Themen A bis Z > Existenzgründer”. Hier sind ebenfalls das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung sowie der ELSTER-Flyer verfügbar und es finden sich weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer.